Entlehnung
Die Benützung der Bibliothek und die Entlehnung sind kostenlos.
Angehörige der MUL
Studierende können mit ihrem Studentenausweis die Bibliothek benützen. Studentenausweis = Benutzerkarte
Universitätsangehörige und Studenten können die elektronischen Angebote der Bibliothek auch außerhalb der Universität nutzen.
Sie müssen dazu einen VPN-Zugang auf ihrem privaten Computer installieren und die Proxy-Einstellungen ihres Browsers anpassen. Anleitungen finden Sie auf der Webpage des ICT:
Nicht-Angehörige der MUL
Externe Benützer/innen müssen sich an der Entlehnstelle der Hauptbibliothek eine Benutzerkarte ausstellen lassen.
Vor der ersten Entlehnung - zur Einrichtung eines Benutzerkontos - müssen Sie ein Stammdatenblatt (pdf) ausfüllen. Bitte bringen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis mit.
Sollten Sie unter 18 Jahren sein, ist die Unterschrift des Erziehungsberechtigen notwendig.
Externe Benützer/innen können das elektronische Angebot der Bibliothek nur am Campus nutzen.
Leihfrist & Verlängerung
Reguläre/r Benutzer/in; Student/in; Externe/r Benutzer/in
reguläre Leihfrist 28 Tage
mit Verlängerung eine maximale Gesamtentlehnzeit von 84 Tagen möglich
Diplomand/in; Dissertant/in; Universitätsangehörige
reguläre Leihfrist 84 Tage
mit Verlängerung eine maximale Gesamtentlehnzeit von 168 Tagen möglich
Buch-Rückgabe
Rund um die Uhr
Verlängern ist nur innerhalb der Leihfrist über das Benutzerkonto möglich.
Eine Verlängerung für externe Benutzer/innen ist nicht über das online Benutzerkonto möglich.
Im Falle eine Vormerkung durch einen anderen Nutzer/in, kann keine Verlängerung durchgeführt werden.
Bei Überschreitung der Leihfrist wird folgende Gebühr verrechnet: Mahngebühr: pro Buch und Tag € 0,50
siehe Gebührenordnung
Diese Gebühr gilt ausnahmslos für alle Benutzer/innen ab dem ersten Überziehungstag.
Bitte beachten Sie, dass:
- ein Rückgabetermin auch in den Ferien fällig werden kann
- Erinnerungsmails eine freiwillige Serviceleistung sind;
d.h. ein Nicht-Erhalt befreit nicht von der Verpflichtung, angefallene Mahngebühren zu bezahlen! - Mahnungen bei nachweislicher Versendung als zugestellt gelten.
- In jedem Fall ist das Rückgabe-Datum, das im Benutzerkonto ersichtlich ist, verbindlich!
Unverbindlichkeitsbestätigung
Die Unverbindlichkeitsbestätigung der Bibliothek kann via E-mail ausgestellt werden. Das unterfertigte Formular wird Ihnen via E-mail retourniert.
Bitte senden Sie das Formular an:
hauptbibliothek(at)unileoben.ac.at