Entlehnung
Die Benützung der Bibliothek und die Entlehnung sind kostenlos.
Angehörige der MUL
Studierende können mit ihrem Studentenausweis die Bibliothek benützen. Studentenausweis = Benutzerkarte
Universitätsangehörige und Studenten können die elektronischen Angebote der Bibliothek auch außerhalb der Universität nutzen.
Sie müssen dazu einen VPN-Zugang auf ihrem privaten Computer installieren und die Proxy-Einstellungen ihres Browsers anpassen. Anleitungen finden Sie auf der Webpage des Zentralen Informatikdienstes:
Nicht-Angehörige der MUL
Externe Benützer/innen müssen sich an der Entlehnstelle der Hauptbibliothek eine Benutzerkarte ausstellen lassen.
Vor der ersten Entlehnung - zur Einrichtung eines Benutzerkontos - müssen Sie ein Stammdatenblatt (pdf) ausfüllen. Bitte bringen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis mit.
Sollten Sie unter 18 Jahren sein, ist die Unterschrift des Erziehungsberechtigen notwendig.
Externe Benützer/innen können das elektronische Angebot der Bibliothek nur am Campus nutzen.
Leihfrist & Verlängerung
Reguläre/r Benutzer/in; Student/in; Externe/r Benutzer/in
reguläre Leihfrist 28 Tage
mit Verlängerung eine maximale Gesamtentlehnzeit von 84 Tagen möglich
Diplomand/in; Dissertant/in; Universitätsangehörige
reguläre Leihfrist 84 Tage
mit Verlängerung eine maximale Gesamtentlehnzeit von 168 Tagen möglich
Buch-Rückgabe
Rund um die Uhr
Die Rückgabe von Büchern sollte vorrangig an den zuständigen Entlehnstellen innerhalb der Öffnungszeiten vorgenommen werden.
Weiters kann auch eine Rückgabe über den Buchrückgabekasten erfolgen, welcher frei zugänglich im Außenbereich auf der Rückseite des Erzherzog-Johann-Traktes ist.
Verlängern ist nur innerhalb der Leihfrist über das Benutzerkonto möglich.
Eine Verlängerung für externe Benutzer/innen ist nicht über das online Benutzerkonto möglich.
Im Falle eine Vormerkung durch einen anderen Nutzer/in, kann keine Verlängerung durchgeführt werden.
Bei Überschreitung der Leihfrist wird folgende Gebühr verrechnet: Mahngebühr: pro Buch und Tag € 0,50
siehe Gebührenordnung
Diese Gebühr gilt ausnahmslos für alle Benutzer/innen ab dem ersten Überziehungstag.
Bitte beachten Sie, dass:
- ein Rückgabetermin auch in den Ferien fällig werden kann
- Erinnerungsmails eine freiwillige Serviceleistung sind;
d.h. ein Nicht-Erhalt befreit nicht von der Verpflichtung, angefallene Mahngebühren zu bezahlen! - Mahnungen bei nachweislicher Versendung als zugestellt gelten.
- In jedem Fall ist das Rückgabe-Datum, das im Benutzerkonto ersichtlich ist, verbindlich!
Unverbindlichkeitsbestätigung
Die Unverbindlichkeitsbestätigung der Bibliothek kann via E-mail ausgestellt werden. Das unterfertigte Formular wird Ihnen via E-mail retourniert.
Bitte senden Sie das Formular an:
hauptbibliothek(at)unileoben.ac.at