Entlehnung

Die Benützung der Bibliothek und die Entlehnung sind kostenlos.

Angehörige der MUL

Studierende können mit ihrem Studentenausweis die Bibliothek benützen. Studentenausweis = Benutzerkarte
 

Universitätsangehörige und Studenten können die elektronischen Angebote der Bibliothek auch außerhalb der Universität nutzen.

 

Sie müssen dazu einen VPN-Zugang auf ihrem privaten Computer installieren und die Proxy-Einstellungen ihres Browsers anpassen. Anleitungen finden Sie auf der Webpage des Zentralen Informatikdienstes: ZID-Infrastuktur-VPN-Zugang.

Nicht-Angehörige der MUL

Externe Benützer/innen müssen sich an der Entlehnstelle der Hauptbibliothek eine Benutzerkarte ausstellen lassen.


Vor der ersten Entlehnung - zur Einrichtung eines Benutzerkontos - müssen Sie ein Stammdatenblatt (pdf) ausfüllen. Bitte bringen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis mit.
Sollten Sie unter 18 Jahren sein, ist die Unterschrift des Erziehungsberechtigen notwendig.

 

Externe Benützer/innen können das elektronische Angebot der Bibliothek nur am Campus nutzen.

Leihfrist & Verlängerung

Reguläre/r Benutzer/in; Student/in; Externe/r Benutzer/in

reguläre Leihfrist 28 Tage

mit Verlängerung eine maximale Gesamtentlehnzeit von 84 Tagen möglich

Diplomand/in; Dissertant/in; Universitätsangehörige

reguläre Leihfrist 84 Tage

mit Verlängerung eine maximale Gesamtentlehnzeit von 168 Tagen möglich

Verlängern ist nur innerhalb der Leihfrist über das Benutzerkonto möglich.
Eine Verlängerung für externe Benutzer/innen ist nicht über das online Benutzerkonto möglich.

Im Falle eine Vormerkung durch einen anderen Nutzer/in, kann keine Verlängerung durchgeführt werden.

Bei Überschreitung der Leihfrist wird folgende Gebühr verrechnet: Mahngebühr: pro Buch und Tag € 0,50
siehe Gebührenordnung

Diese Gebühr gilt ausnahmslos für alle Benutzer/innen ab dem ersten Überziehungstag.

 

Bitte beachten Sie, dass:

  • ein Rückgabetermin auch in den Ferien fällig werden kann
  • Erinnerungsmails eine freiwillige Serviceleistung sind;
    d.h. ein Nicht-Erhalt befreit nicht von der Verpflichtung, angefallene Mahngebühren zu bezahlen!
  • Mahnungen bei nachweislicher Versendung als zugestellt gelten.
  • In jedem Fall ist das Rückgabe-Datum, das im Benutzerkonto ersichtlich ist, verbindlich!

Unverbindlichkeitsbestätigung

Die Unverbindlichkeitsbestätigung der Bibliothek kann via E-mail ausgestellt werden. Das unterfertigte Formular wird Ihnen via E-mail retourniert.

Bitte senden Sie das Formular an: hauptbibliothek(at)unileoben.ac.at